Wenn Journalisten und deren Quellen damit rechnen müssen, dass die eigens zu ihrem Schutz geschaffenen Vorschriften – Beschlagnahmeschutz, Zeugnisverweigerungsrechte – nicht mehr wirken, weil gegen die Journalisten selbst ermittelt wird, ist die Pressefreiheit in Gefahr.
Eines hat die Bundesanwaltschaft mit ihren außergewöhnlichen Vorgehen, das in diametralem Gegensatz zu ihrer demonstrativen Hemmung in Sachen NSA-Überwachung steht, allerdings schon erreicht: Eine Verunsicherung des Vertrauens – nicht nur bei Journalisten – in das Funktionieren unseres Rechtsstaats.